Die Bundesnetzagentur hat kürzlich entschieden, den Netzbetreibern ihren Wunsch nach einer Neudefinition des technischen Netzabschlusses für Glasfasernetze nicht zu erfüllen. Diese Entscheidung, veröffentlicht in einem Entscheidungsentwurf am Mittwoch, bedeutet, dass die sogenannte Routerfreiheit auch für Glasfaseranschlüsse bestehen bleibt.
Netzbetreiber fordern Neudefinition
Mehrere Netzbetreiberverbände, darunter Anga, Breko, Buglas, VATM, der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) und Vodafone, hatten beantragt, den Netzabschluss für Glasfasernetze (FTTH) hinter das vom Betreiber installierte Modem zu verlegen. Aktuell liegt der Abschlusspunkt bei DSL- und Kabelnetzen an der Wanddose, was auch für Glasfaseranschlüsse gilt. Dies würde Kunden ermöglichen, ihre eigene Modem/Router-Kombination zu betreiben. In der Praxis nutzen jedoch die meisten Kunden das Endgerät des Anbieters und zahlen dafür.
Widerstand der Bundesnetzagentur
Die Bundesnetzagentur sieht keinen Anlass, den Netzbetreibern diesen Wunsch zu erfüllen. In ihrem Entscheidungsentwurf heißt es: „Die gesetzliche Festlegung eines passiven Netzabschlusspunktes für den Zugang zu öffentlichen Telekommunikationsnetzen an festen Standorten wird nicht für PON-Glasfasernetze abgeändert.“ Damit wurden die Anträge der Netzbetreiber abgelehnt.
Begründung und Reaktionen
Die Netzbetreiber argumentierten, dass Kundenanschlüsse nur an der Ethernet-Schnittstelle des Modems adressiert werden könnten und bei von Kunden betriebener Hardware die Gefahr von Störungen bestehe. Die Bundesnetzagentur ließ diese Argumente nicht gelten und verwies auf die Leitlinien des Gremiums Europäischer Regulierungsstellen für elektronische Kommunikation (Gerek). Eine „objektive technische Notwendigkeit für eine Verlagerung des Netzabschlusspunktes“ sei bisher nicht belegt worden.
Laut einem Sprecher der Bundesnetzagentur gibt es bisher nur wenige dokumentierte Beispiele für Störungen, die durch eine Verlagerung des Netzabschlusspunktes hätten verhindert werden können. „Die Versuchsanordnungen zeigen, dass Gigabit Passive Optical Networks [GPON] nicht derartig störungsanfällig sind und dass sie robust genug für eine geringe Störungsanfälligkeit ausgelegt werden können.“
Der Bundesverband Breitbandkommunikation (Breko) kritisiert die Entscheidung und spricht von einer „riskanten Wette“ für Nutzer. Laut Breko könnten bis zu 32 Nutzer von Störungen betroffen sein, da alle Endkunden an einem gemeinsamen Port angeschlossen sind.
Telekom und weitere Stellungnahmen
Interessanterweise hat die Deutsche Telekom die Anträge nicht unterstützt und empfahl deren Ablehnung. Die Telekom betreibt selbst eine große Anzahl an FTTH-Anschlüssen und hat bisher keine auffälligen Störungen festgestellt.
Die Bundesnetzagentur gibt den betroffenen Unternehmen noch bis zum 26. August Zeit für eine abschließende Stellungnahme. Die Behörde fordert die Netzbetreiber auf, nur neue Argumente vorzubringen, um eine Fokussierung auf bisher nicht vorgebrachte Punkte zu erleichtern.
Fazit
Die Entscheidung der Bundesnetzagentur ist ein wichtiger Schritt für die Beibehaltung der Routerfreiheit in Deutschland. Die Netzbetreiber müssen nun überzeugende Argumente liefern, wenn sie die Behörde doch noch umstimmen wollen. Bis dahin bleibt die Freiheit, eigene Router an Glasfaseranschlüssen zu nutzen, bestehen.