Um für Betreiber von offenen WLAN-Netzwerken mehr Rechtssicherheit zu schaffen, hat der Deutsche Bundestag die Abschaffung der Störerhaftung beschlossen.
Zwar soll es dadurch keine Abmahnkosten für die Betreiber von offenen WLAN-Netzen geben, man kann jedoch dazu verpflichtet werden, Filterlisten zu verwenden um Urheberrechtsverletzungen zu verhindern. Inwieweit diese Sperren tatsächlich praktikabel sind und sinnvoll umgesetzt werdne können, ist noch offen.
Kritiker monieren an dem jetzt beschlossenen Gesetz, dass es für Betreiber offener WLAN-Netze weiterhin keine Rechtssicherheit geben würde, wenn Urheberrechtsverstöße über ihre Anschlüsse stattfinden. Ob die jetzt gefundene Regel zu mehr WLANs ohne Registrierung führen wird, ist offen – nur wer eine Authenfizierung einsetzt ist von der Pflicht, ggf. eine Sperrliste zu verwenden, ausgenommen.
Als privater WLAN-Betreiber sollte man jetzt nach wie nicht das eigene Netz öffnen. Wenn überhaupt, sollte ein Gast-WLAN betrieben werden, welches keinen Zugriff auf die eigenen Daten erlaubt. Weiterhin unproblematisch sind Freifunk-Accesspoints, die den Datenverkehr über eine andere IP-Adresse leiten und der Betreiber des einzelnen WLANs nicht mit den Daten, die darüber fließen in Zusammenhang gebracht werden kann.