Gerichtsurteil: Routerfreiheit gilt auch für Bestandskunden

Seit August 2016 gibt es keinen Routerzwang mehr. Ein Gerichtsurteil, welches jetzt veröffentlicht wurde, räumt das Recht der freien Routerwahl auch Bestandskunden ein.

Erstritten hat das Urteil die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen gegen den Provider GELSEN-NET Kommunikationsgesellschaft mbH – dieser hatte Bestandskunden die Zugangsdaten nicht zur Verfügung gestellt, die zur Nutzung eines eigenen Routers notwendig sind. Das Urteil wurde bereits im September gefällt, aber erst jetzt von der Verbraucherzentrale veröffentlicht unter Aktenzeichen 45 O 56/16

Das Gesetz gegen den Routerzwang war in dem Punkt, ob es auch für Bestandskunden gilt, nicht eindeutig. Daher war zu erwarten, dass ein solcher Fall früher oder später vor Gericht verhandelt werden würde. Kunden haben mit dem Urteil nun einen weiteren Ansatz, falls der eigene Provider die Zugangsdaten nicht herausgibt.

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