Das bereits verabschiedete Gesetz gegen den Routerzwang wird Freitag im Bundesgesetzblatt veröffentlicht – damit endet die Übergangszeit von sechs Monaten am 01. August 2016
Spätestens zu diesem Datum müssen alle Prodiver, also sowohl DSL- als auch Kabelanbieter, die zur Internet-Einwahl benötigten Daten bereitstellen. Für beide Netzvarianten wird ein passiver Netzabschlusspunkt vorgeschrieben, es darf also kein extra Gerät vom Netzbetreiber vorgeschrieben werden. Gerade die Kabelnetzbetreiber wie Vodafone (vormals Kabel Deutschland) hatten gegen diese Änderung protestiert, da es angeblich Probleme mit der Qualität des Netzes geben würde.
Am meisten wird AVM als Hersteller von der neuen Regelung profitieren. Die verschiedenen Router des Berliner Herstellers werden wahrscheinlichen einen deutlichen Absatzschub erfahren, wenn die Routerwahl dem Kunden überlassen wird. Bisher ist die Auswahl gerade an Kabelroutern noch sehr übersichtlich, bei Amazon z.B. gibt es derzeit für den Begriff „fritzbox cable“ (Affiliate-Link zur Amazon-Übersicht) noch keine Treffer – dies soll sich ändern, sobald das Gesetz wirklich in Kraft getreten ist, bis dahin wollen die Router-Hersteller natürlich ihr Risiko minimieren.
Für die meisten Kunden wird sich durch den Wegfall des Routerzwangs nichts ändern: wer bei der Telekom ist, hat die Zugangsdaten sowieso schon bekommen. Wer aktuell einen gemieteten Router verwendet, kann dies natürlich auch weiterhin tun.